Der Impfpass

Beim Impfpass handelt es sich um eine internationale Impf- bzw. Prophylaxebescheinigung und fußt auf Art. 36 der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV). Im Impfausweis werden alle Impfungen aufgelistet, die eine Person erhalten hat, und dient somit als Nachweis, dass sich jemand entsprechenden Prophylaxemaßnahmen gegen Krankheiten unterzogen hat. Die Impfbescheinigung ist allerdings nur gültig, wenn der verwendete Impfstoff von der WHO zugelassen wurde.
Der Impfpass ist besonders für Reisen wichtig, da die Einreise in ein Land nicht verweigert werden darf, wenn der Reisende dieses Gesundheitsdokument mit den notwendigen Impfungen nachweisen kann. In der Regel legt die WHO jährlich Einreisevorschriften für alle Länder fest, zum Beispiel müssen Reisende nachweislich gegen Gelbfieber vor ihrer Einreise in Nigeria geimpft sein. Mit solchen Bestimmungen will die WHO vermeiden, dass sich Krankheiten weltweit ausbreiten.

Der Weg zum Impfpass

Der Impfausweis hat eine lange Geschichte, die 1851 ihren Anfang findet. In diesem Jahr wurde die erste von insgesamt 14 internationalen Gesundheitskonferenzen abgehalten. Sie diente dazu, um die internationale Ausbreitung von Gelbfieber, Cholera und Pest einzudämmen und einheitliche Quarantänemaßnahmen festzulegen. Aus diesen Konferenzen heraus wurde später die Weltgesundheitsorganisation WHO gegründet. Das erste internationale Impfzeugnis trat 1935 in Kraft und beinhaltete neben Gesundheitserklärungen für Personen internationale Impfzertifikate gegen Gelbfieber, Cholera, Pocken und Typhus. 1944 wurden die Übereinkommen noch einmal angepasst und überarbeitet.
1948 wurde schließlich die WHO gegründet, die befugt war bzw. heute immer noch ist, Vorschriften, Maßnahmen und Konzepte zu erlassen, um die Ausbreitung von Krankheiten einzudämmen und zu verhindern. 1951 wurden die Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) verabschiedet, wodurch die vorherigen Bestimmungen zu Gesundheitsdokumenten ersetzt, erweitert und aktualisiert wurden.
Eine weitere Aktualisierung der Impf-Vorschriften und des Impfpasses durch die WHO erfolgte 1969. So wurde ein Muster des Internationalen Impfzeugnisses eingeführt und einige Bestimmungen zur Gültigkeit des Impfausweises festgelegt. Dass Impfungen und deren obligatorischer Nachweis maßgeblich dazu beitragen, die Ausbreitung von Krankheiten einzudämmen, zeigt die Impfung gegen Pocken. Als der Flugverkehr in 60-er und 70-er Jahren massiv ausgeweitet wurde und somit das Reiseaufkommen deutlich anstieg, verringerte sich die Ausbreitung der Pocken durch den obligatorischen Impfpass. Die Krankheit war 1980 schließlich gänzlich verschwunden.

Der Impfausweis heute

Die letzte Aktualisierung der Internationalen Gesundheitsvorschriften fand 2007 im Zuge des SARS-Ausbruch statt. Seitdem sieht der Impfpass folgende Komponenten vor:
  • Platz für Namen, Geburtsdatum, Nationalität, Geschlecht
  • Formulare, um den verabreichten Impfstoff, seine Hersteller- und Chargennummer einzutragen sowie Datum der Impfung und Unterschrift und Stempel des Arztes, der die Impfung vorgenommen hat
  • Zusätzliche Abschnitte für ergänzende Informationen
  • Erläuterungen über Gelbfieber, da es die einzige Krankheit ist, die in den IGV noch aufgeführt ist
  • Informationen für Reisende mit dem Hinweis bei Reisen ihren Arzt aufzusuchen, um mögliche notwendige Impfungen zu besprechen
  • Informationen über den Schutz vor Malaria, da es gegen Malaria keinen Impfstoff gibt
  • Informationen für Ärzte, wie der Impfausweis richtig auszufüllen ist und wie Kontraindikationen für Impfungen richtig dokumentiert werden müssen

Der digitale Impfausweis

Da es in einigen Ländern vermehrt Fälschungen von Impfpässen gab bzw. immer noch gibt, entwickeln einigen Ländern wie zum Beispiel Simbabwe und Nigeria digitale Impfnachweise, mit denen der internationale Impfausweis authentifiziert werden kann. So gibt es in Nigeria seit Mitte 2019 die digitale „e-Yellow Card“. Dabei handelt es sich um eine Karte mit QR-Code. Wird der QR-Code gescannt, kann die Gültigkeit des Impfnachweises überprüft werden.
Bis März 2021 gab es noch keine internationalen Standards für einen digitalen Impfnachweis wie beispielsweise eine App für das Smartphone. Die Bemühungen um einheitliche digitale Impfzertifikate wurden besonders durch die Covid-19-Impfungen entfacht. Im Falle der Corona-Impfung können geimpfte Personen über ihr Smartphone ihren aktuellen Impfstatus vorweisen und erhalten somit Zugang zu Veranstaltungen, Restaurants, Kultureinrichtungen sowie Sportstätten und dürfen grenzüberschreitend reisen.
Digitales COVID Zertifikat

Der Impfpass in Deutschland

Im deutschen Bundes-Seuchengesetz (später Infektionsschutzgesetz) von 1961 war verankert, dass bei Erstimpfungen an die zu impfende Person ein Impfbuch ausgehändigt wurde. In dieses Buch wurden alle Impfungen vermerkt. 1979 wurde das Bundes-Seuchengesetz aktualisiert und ein einheitliches Muster für das Impfbuch etabliert.
Im deutschen Bundes-Seuchengesetz (später Infektionsschutzgesetz) von 1961 war verankert, dass bei Erstimpfungen an die zu impfende Person ein Impfbuch ausgehändigt wurde. In dieses Buch wurden alle Impfungen vermerkt. 1979 wurde das Bundes-Seuchengesetz aktualisiert und ein einheitliches Muster für das Impfbuch etabliert. Eigentlich sollte das Bundesgesundheitsministerium ein solches Muster bestimmen, stattdessen griff man auf die internationale Impfbescheinigung der WHO zurück und etablierte daraus eine Version in deutscher Sprache.
Impfpass mit Impfung
Inzwischen ist allerdings eine einheitliche äußere Form gesetzlich nicht mehr verankert, vielmehr beruht der Impfpass auf Abstimmungen mit diversen Behörden, Einrichtungen und Berufsverbänden. Somit ist zumindest innerhalb Deutschlands auch der in der ehemaligen DDR ausgestellte Impfnachweis noch immer gültig. International anerkannt ist aber nur der klassische gelbe Impfausweis.
Inhaltlich umfasst der Impfpass in Deutschland folgende Bestimmungen:
  • Impfungen dienen dem Schutz vor Krankheiten und dürfen nur von einer Person vorgenommen werden, die zur Durchführung berechtigt ist
  • Impfungen müssen sofort dokumentiert werden
  • Die Dokumentation muss folgende Informationen enthalten: Datum der Impfung, Bezeichnung, Chargennummer, Name der Krankheit sowie Name und Geburtsdatum der geimpften Person und Name sowie Adresse der Person, die die Impfung verabreicht hat
  • Bestätigung über die Impfung muss in Schriftform oder in elektronischer Form erfolgen
  • Hinweise zu ungewöhnlichen Impfreaktionen
  • Ansprüche bei Impfschäden und wo diese geltend gemacht werden können
  • Informationen zu Folge- und Auffrischungsimpfungen

COVID-19 Impfzertifikate

Geimpfte Personen erhalten auf Wunsch neben einem (analogen) Impfnachweis auch ein digitales Impfzertifikat. Sie können ihren digitalen Impfnachweis entweder in der Corona-Warn-App oder in der CovPass-App abspeichern und somit nur ihr Smartphone bei Bedarf vorzeigen. Weiterhin gibt es die Möglichkeit eines digitalen Genesenzertifikats bei einem positiven Erregernachweis bzw. eines digitalen Testzertifikats bei negativem Erregernachweis.

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